
Vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt. Viele Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – würden mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und Anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.
Hier setzt die Aktion „Kids in die Clubs“ an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit „Kinder helfen Kindern“ vom Hamburger Abendblatt und der Behörde für Kultur, Sport und Medien.
Hinweis: Kids in die Clubs entspricht dem Sportaspekt des Bildungspakets der Bundesregierung.
Teilnahmegruppe: Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche von 4 bis 18 Jahren, soweit diese kein eigenes Einkommen haben und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (diese wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. Die Förderung kann pro Teilnehmer*in jeweils nur für einen Verein erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis.

Bildungspaket
Kids in die Clubs
Vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt. Viele Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – würden mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und Anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.
Hier setzt die Aktion „Kids in die Clubs“ an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit „Kinder helfen Kindern“ vom Hamburger Abendblatt und der Behörde für Kultur, Sport und Medien.
Hinweis: Kids in die Clubs entspricht dem Sportaspekt des Bildungspakets der Bundesregierung.
Teilnahmegruppe: Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche von 4 bis 18 Jahren, soweit diese kein eigenes Einkommen haben und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (diese wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. Die Förderung kann pro Teilnehmer*in jeweils nur für einen Verein erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis.
Beantragung
Kids in die Clubs/Bildungspaket
1) Abrechnung für Beziehende von SGB II – AsylbLG – SGB XII – Wohngeld – Kinderzuschlag
Benötigte Formulare:
- Leistungsbescheid – wird vom Amt ausgestellt
- “Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten“
Ablauf:
- Eltern können mit dem Leistungsbescheid zum ETV kommen, das Formular wird zusammen ausgefüllt
- oder: Eltern können uns das bereits ausgefüllte Formular inkl. des Leistungsbescheids per E-Mail zusenden
- Die Beiträge werden von den Eltern an den ETV bezahlt
- Erstattung erfolgt vom Bezirksamt direkt an die Eltern
2) Feststellung der Förderungsberechtigung über erweiterte Einkommensprüfung
z. B. Pflegeeltern und einkommensschwache Familien die nicht unter Punkt 1) fallen
Benötigte Formulare:
- Förderberechtigung Einzelnachweis
- Elternerklärung
- Belege für Berechnung des Nettoeinkommens
Ablauf:
- alle erforderlichen Unterlagen müssen in Kopie mit der Elternerklärung und dem Einzelnachweis bei uns eingereicht werden
- Die Förderung kann dann bis 31.03. eines jeden Jahres bewilligt werden
Nach der Vorprüfung durch die ETV-Geschäftsstelle erhalten Sie eine Bestätigung.
Wird der Antrag auch von der Hamburger Sportjugend bewilligt, erhalten Sie dann die endgültige Beitrittserklärung.
Ferner gibt es wieder die Möglichkeit für Sportausrüstungen anteilig eine Förderung zu erhalten. Den Antrag für die Sportausrüstung findet ihr weiter unten.
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